Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) liegt dann vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seine... Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun