
Als Umtausch bezeichnet man (im Gegensatz zur Reklamation) die auf freiwilliger Basis erfolgende Rückabwicklung des Kaufs eines nicht mängelbehafteten Gegenstands. Ein Umtausch ist freiwillig und obliegt ganz der Entscheidung des Verkäufers bzw. Unternehmers. Im Regelfall wird dafür ein anderer Artikel ausgesucht oder es wird ein Warengutschei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Umtausch
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Umtausch, des -es, plur. doch nur selten, die -täusche, von dem folgenden Zeitworte, diejenige Handlung, da man ein Ding gegen das andere vertauscht. Einen Umtausch machen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_535

Umtausch, von der Kulanz des Verkäufers, seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Handelsbrauch abhängige Rückgabe gekaufter Waren (z. B. bei Nichtgefallen) gegen Gutschrift des Rechnungsbetrags oder gegen Bezug anderer Waren. Umtausch ist zu unterscheiden von den Gewährleistungsansprüchen b...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Umtausch wird umgangssprachlich die Rückgabe einer Kaufsache bezeichnet. Rechtlich ist dabei zwischen einem Umtausch wegen Mangelhaftigkeit und einem Umtausch wegen Nichtgefallens zu unterscheiden. Nur der Umtausch wegen Mangelhaftigkeit ist gesetzlich geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Der Umtausch wegen Nichtgefall...
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https://www.lexexakt.de/glossar/umtausch.php
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