[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. 1. Umlegen, ich lege um, umgelegt, umzulegen. 1) Als ein Activum. (a) Aus dem stehenden Zustande in den liegenden legen oder bringen. Einen Schrank umlegen. Das Schiff legt sich um, wenn es sich mit der Seite auf das Wasser legt. (b) Aus dem geradelinigen Zustande in den gebrochene...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_437

Das Vorführen eines Stammes, bei dem dieser Paket für Paket gezeigt wird.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42489
Keine exakte Übereinkunft gefunden.