Umlagen werden vielfach wegen der Form ihrer Bemessung und Veranlagung (Umlegung, Repartierung, Verteilung einer gegebenen Summe auf die Pflichtigen) Gemeinde- und Kreissteuern im Gegensatz zu Staatssteuern genannt. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html