[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Triftgerechtigkeit, plur. car. oder das Triftrecht, das Recht, sein Vieh so wohl über eines andern Grund und Boden, als auch auf demselben zur Weide zu treiben. (S. Trift 4) Im letzten Falle auch die Huthgerechtigkeit, das Huthrecht. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_1_1153