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Totgeburt Logo #42000 Eine Totgeburt liegt laut deutscher Personenstandsverordnung vor, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 g schweren Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist, also weder das Herz geschlagen, noch die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die Schwangerschaftsdauer ist hierbei unerheblich. Ergänzend ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Totgeburt

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Totgeburt Logo #42134Totgeburt, Leibesfrucht, bei der nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes keine Herztätigkeit und Lungenatmung oder nur eines von beiden Lebenszeichen vorhanden war, das Geburtsgewicht jedoch mindestens 500 g betrug; für Totgeburten besteht standesamtliche Meldepflicht mit Eintrag in das Sterbe...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Totgeburt Logo #42249Tot/geburt En: stillbirth Ausstoßung eines in utero †“ i.e.S. nach einer Gravidität von mind. 28 Wo. †“ abgestorbenen Fetus von mindestens 500 g Gewicht ohne Zeichen einer Lebendgeburt; muss gemeldet u. im Sterbebuch eing...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

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Totgeburt Logo #42130Ein Kind gilt als tot geboren, wenn es nach der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt und keinerlei Lebenszeichen (Atmung, Herzschlag, pulsierende Nabelschnur) aufweist. In den meisten Bundesländern bestehen dann die Pflicht zur Beerdigung und die standesamtliche Meldepflicht. Die Geburt eines Kindes, das im Mutterleib gestorben ist, bevor es ein Gewi...
Gefunden auf https://www.familienplanung.de/lexikon/totgeburt/

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Totgeburt Logo #42871ein Kind, das nach der Geburt keinerlei Lebenszeichen aufweist bei einem Geburtsgewicht von 1000 g (darunter Fehlgeburt ). Es besteht standesamtliche Meldepflicht und Pflicht zur Beerdigung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/totgeburt
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