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Verfangenschaft

Verfangenschaft Logo #42015ist die Beschlaglegung eines Gegenstandes zugunsten eines Rechtssubjekts. Im süddeutschen hochmittelalterlichen Ehegüterrecht tritt in der Errungenschafts- und Fahrnisgemeinschaft beim Tod eines Ehegatten V. der Liegenschaften zugunsten der ehelichen Kinder ein. Das verfangene Gut darf der überlebende Ehegatte nutzen und verwalten, aber nur bei ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verfangenschaft

Verfangenschaft Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Verfangenschaft, plur. car. ein nur an einigen Orten, z. B. zu Ulm, Frankfurt, übliches Wort, dasjenige Recht zu bezeichnen, nach welchem die Güter des verstorbenen Ehegatten seinen Kindern zufallen, doch so, daß der Überlebende davon die Nutzung ziehe; der Verfang, das Verfangrecht S...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_257
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