
Sie dürfen einen Testpreis für Ihre Ware- oder Dienstleistung verlangen. Seit dem Fall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung dürfen Sie sogar verschiedene Preise zur gleichen Zeit haben. Allerdings dürfen Sie Ihre Kunden nicht irreführen, in Ihnen also keine falschen Vorstellungen über die Preiswürdigkeit wecken.Testpreis siehe: Testurteil
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Sie dürfen einen Testpreis für Ihre Ware- oder Dienstleistung verlangen. Seit dem Fall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung dürfen Sie sogar verschiedene Preise zur gleichen Zeit haben. Allerdings dürfen Sie Ihre Kunden nicht irreführen, in Ihnen also keine falschen Vorstellungen über die Preiswürdigkeit wecken.Testpreis siehe: Preisspal......
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