. Als S. bezeichnet man im Inlande die Zivilstandsregister, die zur Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle dienen. Mit dem gleichen Ausdruck pflegt man in den Schutzgebieten die Geburts-, Heirats- und Sterberegister zu bezeichnen, welche in den Schutzgebieten über die Eheschließungen und...
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