
Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Amtsgericht-Nachlassgericht abgeliefert werden. Beschreibung Wenn Sie ein Testament des Erblassers in Besitz haben oder auffinden, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich, nachdem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben, beim Nachlassgericht abzuliefern. Erst durch die Ablie......
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