
ist die Erteilung des Ehenamens der Mutter und ihres Ehemannes oder die Erteilung des Namens des Vaters an das nichteheliche Kind.. Lit.: Engler, H., Der Familienname des nichtehelichen Kindes, FamRZ 1971, 76
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Die Einbenennung ist die Übertragung des von einem Elternteil und einem Stiefelternteil geführten Ehenamens auf ein Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil heiratet und die Eheleute einen gemeinsamen Ehenamen führen kann der n...
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Von Einbenennung spricht man, wenn ein Kind nach Heirat des sorgeberechtigten Elternteils mit einem Partner der nicht Elternteil ist, den in dieser Familie geführten Namen von den Ehegatten erteilt bekommt. Die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elterteil des Kindes ist notwendig (§ 1618 BGB). Beispiel: Max Mangel ist der Sohn von Ute Mange...
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