
Telefonüberwachung, das Abhören und Aufzeichnen der Telekommunikation durch eine staatliche Stelle. In Deutschland aufgrund der im Abhörgesetz vom 26. 6. 2001 geregelten Voraussetzungen und nach §§ 100a, b StPO zulässig (Abhörgerät, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Lauschangriff, Wohnung).
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