
Der zwischen Banken und Freimaklern stattfindende außerbörsliche Handel, unter anderem in der Vor- oder Nachbörse.
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Der zwischen Banken, Freimaklern usw. stattfindende außerbörsliche Handel, u.a. in der Vorbörse oder Nachbörse.
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Telefonverkehr nennt man den außerbörslichen Handel von Banken untereinander mit Wertpapieren, Edelmetallen oder Devisen per Telefon. . Im Telefonverkehr wird zwischen den Banken außerhalb der..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Telefonischer Handel in Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen unter Banken außerhalb der Börse. Der Telefonverkehr unterliegt den Regelungen für Effektengeschäfte, jedoch nicht den gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollregelungen. Die Teilnehmer orientieren sich an allgemein akzeptierten Handelsusancen. English: Telephone tr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Telefonverkehr oder auch ungeregelter Freiverkehr ist der Handel mit Wertpapieren auf dem Börsenparkett, die gerade dort nicht amtlich notiert oder Bestandteil des geregelten Freiverkehrs sind. Auch hierfür werden Kurse ermittelt, aber der Handel unterliegt nicht dem Börsengesetz und ...
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der ungeregelte freie Verkehr, der alle die Effektengeschäfte (besonders mit Auslandsaktien) umfasst, die im direkten Verkehr der Kreditinstitute untereinander und damit neben der Börse (außerbörslicher Handel) abgewickelt werden.
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