
Beherbergung und Verpflegung, hospitium, albergaria. Als Recht steht es insbesondere dem Landesherrn und seinen Beamten zu, als Last ruht es häufig auf Klöstern
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ablager,
(nicht gebräuchlich) des -s, plur. die -läger, bedeutete ehedem, 1) ein jedes Einkehren auf der Reise, und der Ort, wo solches geschahe. Daher sagte man, ein Ablager halten, sein Ablager an einem Orte nehmen, wenn Reisende, besonders vornehme Personen, die mit einem groÃ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_495
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