
Wechselt ein Arbeitnehmer von Voll in Teilzeittätigkeit mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsverdienstgrenze, sieht § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ein Befreiungsrecht vor. Befreien lassen können sich Arbeitnehmer, die - als Angestellte oder Arbeiter tätig sind und - bisher wegen Überschreiten der Ja...
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