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Teilzahlungsgeschäft

Teilzahlungsgeschäft Logo #42000 Ein Teilzahlungsgeschäft ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer (Unternehmer) eine Sache liefert und der Käufer (Verbraucher) den Kaufpreis in Teilleistungen (Raten) entrichtet (Legaldefinition in {§|506|bgb|juris} Abs. 3 BGB). Bei Teilzahlungsgeschäften gelten einige Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers, nämlich die in {§|507|...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Teilzahlungsgeschäft

Teilzahlungsgeschäft

Teilzahlungsgeschäft Logo #42134Teilzahlungsgeschäft, Ratenkauf, früher, in Österreich noch heute Abzahlungsgeschäft, Kaufvertrag über bewegliche, dem Käufer zur Benutzung übergebene Sachen, deren Kaufpreis in Teilzahlungen (Raten, Abschlags- oder Akontozahlungen) zu entrichten ist (§ 499 Absatz 2 BGB), Verbraucherkredit.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Teilzahlungsgeschäft

Teilzahlungsgeschäft Logo #42880Auch: Abzahlungs-, Raten(kre-dit)geschäft. Abschluss eines Kaufvertrag s, bei dem vereinbart wird, dass der zu zahlende Kaufpreis in festgelegten Raten, also Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum geleistet wird. Dabei liegt die Gesamtleistung der Teilzahlungen meist über dem Barzahlungspreis, wodurch u. a. der Zinsentgang des Verkäufers ...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/teilzahlungsgeschaeft/teilzahlungs
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