
Die deutsche Teerölverordnung vom 27. Mai 1991 regelte das Inverkehrbringen, den Umgang und die Entsorgung von Teerölen und Teerölprodukten. Gemäß der Verordnung durften keine Teeröle bzw. mit Teerölen imprägnierte Waren mehr verwendet werden. Teerölreste mussten der Sonderabfallentsorgung zugeführt werden. Bereits vorhandene teerölimpr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Teerölverordnung

Da in Teerölen eine große Zahl von krebserzeugenden Verbindungen enthalten ist, wurde die Anwendung als Imprägniermittel (Karbolineum) verboten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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