
Mụndium das, Munt.
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Mundium (v. altd. munt, Hand, Schutz), im altdeutschen Recht eine Schutzgewalt, welche namentlich im Gebiet des Familienrechts vorkam, indem die Familienglieder in solche zerfielen, welche das M. ausübten, demnach Schutz gewährten, was nur großjährige Männer konnten, und in solche, welche unter dem M. standen, wozu nicht nur Kinder, Schwache u...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im alten deutschen Recht die Pflicht, Frauen und minderjährige Kinder zu schützen und das Recht, über sie zu verfügen.
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https://www.wissen.de//lexikon/mundium
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