[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert. 1. Brauchbar zu etwas seyn, die erforderlichen Eigenschaften zu Erreichung einer Absicht haben; in welcher Bedeutung es jetzt am gangbarsten ist. Der Zeug taugt dazu nicht. Die Feder taugt nichts mehr, ist nicht mehr zu gebrauchen. Der...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_288

(Text von 1910) Taugen
1). Nutzen
2). Gut sein
3). Ein Werk der Natur oder der Kunst
ist zu etwas
gut, sofern in ihm die Vollkommenheiten an sich wahrgenommen werden, die zu seiner Art und Bestimmung gehören: es
taugt zu etwas, sofern es imstande ist, dasjenige zu wirken, was man damit wirken ...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/37806.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.