
Blutalkoholkonzentration (BAK), die zum Zeitpunkt des rechtsrelevanten Ereignisses (z.B. Unfallzeitpunkt) bestanden hat. Die Tatzeit-BAK wird durch Rückrechnung aus der festgestellten Blutalkoholkonzentration berechnet (ggf. unter Berücksichtigung eines Nachtrunks) und ist Grundlage der Al...
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https://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/tatzeit_bak.shtml
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