
Die Festlegung von Ausnahmesituationen zur Bezugszusammensetzung für bestimmte Vertriebsausgaben. Hier wird also für eine auszuliefernde Vertriebsausgabe festgelegt, welche Vertriebsausgaben zusätzlich zu den durch die Bezugszusammensetzung definierten Vertriebsausgaben beigelegt werden, oder welche Beilagen ausnahmsweise nicht mitausgeliefert w...
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