
Sühneversuch, der Versuch zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Im Strafprozess ist die Erhebung der Privatklage regelmäßig erst nach erfolglosem Sühneversuch vor einer Vergleichsbehörde zulässig (§ 380 StPO). Im Arbeitsgerichtsverfahren und im Zivilprozess spricht man von Güteverfahren.
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Mit Sühneversuch wird im Strafrecht, der vor Privatklagen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung erforderliche Versuch eines Ausgleichs zwischen Täter und Opfer bezeichnet. Der Sühneversuch wird vor einem Schiedsmann durchgeführt. Verläuft der Sühneversuch erf...
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gerichtliches Verfahren zur gütlichen Beilegung eines Streitfalls. Zivilprozessrecht: Versuch zur gütlichen Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durch das Gericht in einem Sühnetermin, notwendig nur im Verfahren über Scheidungs- und Herstellungsklagen (§ 608 ZPO); auch der Amtsrichter und der Einzelrichter sollen, das Landgericht...
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