
Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt), und "nicht stets darauf bleiben soll": beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen. Diese "fehlende Bela......
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https://de.wikipedia.org/wiki/Superädifikat

Ein Superädifikat (Bauwerk) wird auf fremden Grund des Benützers (normalerweise Mieter oder Pächter) erbaut und ist nach der Bauweise oder dem zeitlich begrenzten Benützungsrecht nicht für die Dauer bestimmt (§ 435 ABGB).
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/superaedifikat.php
(Österreich) Eine Form der regelhaft entgeltlichen Nutzungsüberlassung von unbebauten Grundstücken. Bei einem vereinbarten Superädifikat dürfen auf fremdem Grund Gebäude errichtet und über die vertragliche Bindungsfrist hinweg genutzt werden. Anders als beim → Baurecht (entspricht inhaltlich dem deutschen → Erbbaurecht) beschränk...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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