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Standesrecht

Standesrecht Logo #42000 Mit dem Begriff Standesrecht (nicht zu verwechseln mit Standrecht) wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde. Dies betraf in erster Linie das Berufsrecht der freien Berufe, klassischerweise der Ärzte und Rechtsanwälte. Es ist – teils bis heute –...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Standesrecht

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Standesrecht Logo #42134Standesrecht, Gesamtheit von Regelungen für Angehörige bestimmter Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte), die Verhaltenspflichten bei der praktischen Berufsausübung festlegen; gelten als Ausdruck eines bestimmten Berufsethos. Ihre Verletzung kann sowohl vor Berufsgerichten (Anwaltsgerichten) geahndet werden ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Standesrecht Logo #42687Teil des Berufsrechts der freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte) sind die Standesregeln oder Standesrichtlinien. Diese enthalten beispielsweise Antworten zur Frage, in welchem Rahmen Ärzte und Rechtsanwälte für ihre Dienste werben dürfen. Für Rechtsanwälte ist dies in § 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt, der besagt, daß Anwal...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

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Standesrecht Logo #40167Das ärztliche Standesrecht ist die Gesamtheit der Regelungen über den Zugang zum ärztlichen Beruf sowie die ärztliche Berufsausübung, insbesondere die Bundesärzteordnung, die Kammergesetze und die Berufsordnungen.
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

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Standesrecht Logo #42871rechtliche Verhaltensregeln für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die auf sozialen Normen („Berufsethos“) der betreffenden Berufsgruppen beruhen und durch Generalklauseln in das Berufsrecht übernommen werden. Standesrecht gilt insbesondere für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater und Architekten.....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/standesrecht
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