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Stadtstaat

Stadtstaat Logo #42000 Ein Stadtstaat ist im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines föderalen Staates handeln. Städte in Einheitsstaaten sind jedoch in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie Verwaltungs...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtstaat

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Stadtstaat Logo #42015(z. B. Athen, Rom, Florenz, Venedig, Nürnberg, Hamburg, Bremen)Söllner § 4; Waley, D., Die italienischen Stadtstaaten, 1969; Gmür, R., Der alte bernische Stadtstaat, ZRG GA 112 (1995), 366; ; City States, hg. v. Molho, A. u. a., 1991
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Stadtstaat Logo #42759eines der drei Länder Berlin, Hamburg, Bremen, die nur aus einer Stadt bzw. zwei Städten
Gefunden auf https://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html

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Stadtstaat Logo #42134Stadtstaat, eine Stadt, die ein selbstständiges Staatswesen mit einem auf die nähere Umgebung beschränkten Herrschaftsbereich bildet, so die Polis der griechischen Antike, im alten Deutschen Reich die Reichsstädte; heute in Deutschland Berlin, Hamburg und Bremen; international z. B. Singapur.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Stadtstaat Logo #42834Mit Stadtstaat wird ein Staat bezeichnet, dessen Gebiet nur eine Stadt umfasst (z.B. Hamburg, Bremen und Berlin).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/stadtstaat.php

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Stadtstaat Logo #42871in Deutschland eine Stadtgemeinde, die zugleich Bundesland ist. Stadtstaaten sind Berlin, Bremen und Hamburg. – In ähnlichem Sinn sind Wien (seit 1919) und Basel-Stadt als eigener Kanton Stadtstaaten. – Stadtstaaten waren die griechische Polis, Rom in seinen Anfängen, italienische Städte wie Florenz, Venedig. Die gleiche Rechtsstellung hat.....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/stadtstaat
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