
Als Stadtstaatenprivileg bezeichnet man in Deutschland die Besserstellung der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg im Länderfinanzausgleich. Das Privileg besteht darin, dass bei der Berechnung der Ausgleichsmesszahlen der Länder die Einwohnerzahlen der Stadtstaaten mit dem Faktor 1,35 multipliziert werden. Sie werden also stärker gewichtet. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtstaatenprivileg
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