[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. der Stadt und ihrer Obrigkeit zu Abgaben und zum Gehorsam verpflichtet. Stadtpflichtige Güter, welche alle bürgerliche Abgaben und Beschwerden tragen müssen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2084