
Das heutige Abtreibungsrecht erlaubt in bestimmten Fällen (vgl. Paragraph 218) einen Schwangerschaftsabbruch bis fast zum Zeitpunkt der Geburt. Weil eine Reihe von vorgeburtlichen Tests frühestens in der 18. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden können (vgl. Fruchtwasseruntersuchung), entscheiden sich manche werdenden Eltern erst danach zur A...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40183

Im Allgemeinen wird ein nach der 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis vorgenommener Schwangerschaftsabbruch als Spätabbruch bezeichnet. Eine medizinisch oder juristisch festgelegte Definition des Begriffs Spätabbruch gibt es nicht.
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https://www.familienplanung.de/lexikon/spaetabbruch/
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