
Der Begriff Sozialamt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Behörde, die nach § 28 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und häufig andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist. Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der Komm...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt

die Behörde, die für Menschen ohne Geld zuständig ist
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https://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html
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