
Weizen-, Roggen- und Triticalesaatgut Die Zulassung/Prüfung einer neuen Pflanzensorte ist verhältnismäßig aufwendig. Das Bundessortenamt in Hannover entscheidet ob die neue Sorte nach dem Saatgutverkehrsgesetz in den Sortenliste aufzunehmen ist. Generell müssen neue Sorten in sich homogen sein, unterscheidbar von den bisherigen Sorten, sie mü...
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Die Zulassung/Prüfung einer neuen Pflanzensorte ist verhältnismäßig aufwendig und dauert mehrere Vegetationsperioden. Das Bundessortenamt in Hannover entscheidet, ob die neue Sorte nach dem Saatgutverkehrsgesetz den Sortenschutz erhält und in die Sortenliste aufgenommen wird. Generell müssen neue Sorten in sich homogen, unterscheidbar von de...
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Siehe unter Sortenschutz. Sortenschutz Der Sortenschutz für Pflanzen und damit auch Rebsorten schützt das geistige Eigentum und die enormen Entwicklungskosten für Pflanzenzüchtungen vor ungerechtfertigter Nachahmung. Es handelt sich dabei um ein geistiges Eigentumsrecht bzw. geistiges Monopolrecht und nicht um ein Patent. Im Jahre 1961 wur...
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