Der Sondereigentumsanteil ist der Anteil am Eigentum, der einem Besitzer einer Eigentumswohung alleine gehört. Es handelt sich also um das Alleineigentum an einer Immobilie (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum). Gefunden auf https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/