
Dieser Begriff geht auf das Handelsgesetzbuch in der Fassung bis zum 30.06.1998 zurück. Ein Sollkaufmann war danach ein Kaufmann, welcher ein gewerbliches Unternehmen betrieb, wobei dieses Unternehmen nicht bereits nach § 1 Abs. 2 HGB a.F. (der so genannten Musskaufmann) als Handelsgewerbe definiert sein durfte. Die Begrifflichkeiten existieren i...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Dieser Begriff geht auf das Handelsgesetzbuch in der Fassung bis zum 30.06.1998 zurück. Ein Sollkaufmann war danach ein Kaufmann, welcher ein gewerbliches Unternehmen betrieb, wobei dieses Unternehmen nicht bereits nach § 1 Abs. 2 HGB a.F. (der so genannten Musskaufmann) als Handelsgewerbe definiert sein durfte. Die Begrifflichkeiten existieren i...
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