
Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten. Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten. == Allgemeines == Der Sicherungsvertrag darf nicht mit der eigentlichen Bestellung von Kreditsicherhe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsvertrag

Mit Sicherungsvertrag wird der einer Sicherungsgrundschuld zugrundeliegende Vertrag bezeichnet. Für weiteres siehe unter Sicherungsgrundschuld.
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https://www.lexexakt.de/glossar/sicherungsvertrag.php
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