
1. Nach AGB ist eine Bank berechtigt, sich auf Kosten des Bankkunde n alle Unterlagen zu beschaffen, die sie zur Prüfung bei der Bestellung , Verwaltung, Freigabe und Verwertung von Sicherheiten für erforderlich hält. Dazu gehören insb. beglaubigte Abschriften aus öffentlichen Registern, behördliche Bescheinigungen sowie Unterlagen über Ve.....
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