
Eine Rechtshandlung ist jede Handlung, an die innerhalb der Rechtsordnung, die in dem Gebiet gilt, in der sie vorgenommen wird, rechtliche Folgen geknüpft sind. Dabei kommt es allein auf die Handlung an, nicht darauf, ob der Handelnde die Rechtsfolgen bewirken wollte hat oder sich ihrer überhaupt bewusst war. Darin unterscheidet sich die Rechtsh...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtshandlung

Rechtshandlung, jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich Rechtsfolgen knüpfen. Rechtshandlungen sind geschäftsähnliche Handlungen (Willenserklärungen) und Tathandlungen (z. B. Fund).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.