
Das Selbstbefassungsrecht beschreibt das Recht eines Parlamentarischen Ausschusses, sich innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches aus eigener Initiative mit einem Sachverhalt zu beschäftigen und dem Parlament die erarbeiteten Vorschläge zu unterbreiten. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbefassungsrecht
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