
ist die gemeinsame Täterschaft.Kaser § 50 II 2; Winter, B., Die Entwicklung der Mittäterschaft, 1981
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mehrere Personen sind Mittäter, wenn sie bewusst und gewollt ein und dieselbe Straftat begehen. Die Mittäterschaft setzt arbeitsteiliges Handeln voraus. Wenn die Mittäter einverständlich handeln, ist die Verteilung der Tatbeiträge ohne Bedeutung. So kann beispielsweise in d...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Mit
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wird eine Straftat von mehreren Personen gemeinsam begangen, so wird jede von ihnen als Täter bestraft. Die Täter nennt man dann Mittäter. Die Mittäterschaft ist jedoch von der bloßen Tatbeteiligung, der Anstiftung und der Beihilfe zu unterscheiden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

das gemeinsame Begehen einer Straftat als Täter ; zu unterscheiden von der Teilnahme. In der Bundesrepublik Deutschland wird nach § 25 Abs. 2 StGB, in Österreich nach §§ 12 ff. StGB jeder Mittäter als Täter bestraft; das schweizerische StGB hat die Mittäterschaft nicht besonders geregelt, in Art. 349 aber erwähnt.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/mittaeterschaft
Keine exakte Übereinkunft gefunden.