[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schutzverwandte, des -n, plur. die -n, ein Einwohner eines Ortes, welcher weder Bürger noch Unterthan ist, sondern gegen ein gewisses Schutzgeld unter dem Schutze der Obrigkeit bürgerliche Gewerbe treibet; in einigen Niedersachsen Mitwohner, Beysaß in einigen Oberdeutschen Städten Pac...
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Bis ins 19. Jahrhundert, teilweise bis nach 1918 Einwohner einer Gemeinde bzw. Stadt, der nur ein gemindertes Bürgerrecht besaß. Während in früheren Zeiten den geringeren Rechten auch geringere Lasten entsprachen, hatten im 19. Jahrhundert die Schutzverwandten im allgemeinen dieselben Lasten wie die Vollbürger zu tragen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42155

Schutzverwandte , s. v. w. Beisassen (s. d.).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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