
Besonderer zivilrechtlicher Rechtsschutz, der sich gegen Gewalttaten und Nachstellungen in der eigenen Wohnung richtet. Er ist im Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) festgeschrieben, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Das Gewaltschutzgesetz (G...
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