
== Beschreibung, Quelle == == Lizenz: == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtprokura

Prokura, die nur gemeinsam mit einem anderen Prokuristen ausgeübt werden darf. Siehe Einzelprokura.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=G&id=27597&page=1

Prokura, die nur gemeinsam mit einem anderen Prokuristen ausgeübt werden darf. Siehe Einzelprokura.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=G&id=27597&page=1

Gesamtprokura, Prokura, die mehreren Personen derart erteilt ist, dass sie nur gemeinsam ausgeübt werden kann (§ 48 HGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Für Gesamtprokura und Einzelprokura siehe unter Prokura.
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https://www.lexexakt.de/glossar/gesamtprokura.php

Eine Gesamtprokura ist eine Einschränkung der Einzelprokura. Sie muss ins Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen werden. Gesamtprokura bedeutet, dass ein Prokurist nur gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen oder mit einer anderen zeichnungsberechtigten Person (Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand) vertretungsbefugt ist. Man spric...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/g/gesamtprokura.php

eine Prokura, die an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilt wird, so dass der einzelne Gesamtprokurist nur im Zusammenwirken mit dem oder den Mitprokuristen die Rechte aus der Prokura wahrnehmen kann.
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https://www.wissen.de//lexikon/gesamtprokura
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