
Recht des Ehegatten, der den gemeinsamen Haushalt führt und keine Einkünfte hat, den anderen bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, die er für den Haushalt schließt und die den Lebensverhältnissen der Ehegatten entsprechen, zu vertreten. Geschäftspartner ist der nichthandelnde Ehegatte. Kann der Geschäftspartner aus den Umständen nich...
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Schl%C3%BCsselgewalt

Die Schlüsselgewalt als familienrechtlicher Begriff bezeichnet das Recht von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, Rechtsgeschäfte, die zur Deckung des Lebensunterhalts beitragen, auch mit Wirkung für oder gegen den anderen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner durchzuführen. Das bedeutet, dass der Gläubiger eines Geldbetrages d...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlüsselgewalt

ist eine durch den Schlüssel verkörperte Handlungsgewalt. In der Kirche steht die Gesamtheit der von Jesus Christus zum Heil der Menschen seiner Kirche gestifteten Gewalten nach Matthäus 16,19 Petrus bzw. seinem Nachfolger zu. In der Ehe hat seit dem Mittelalter die Frau, jetzt jeder Ehegatte im deutschen Recht die Berechtigung, Geschäfte zur a...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Schlüsselgewalt, Familienrecht: überholte Bezeichnung für die Berechtigung jedes Ehegatten (früher der Frau), Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen (Eherecht).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schlüsselgewalt, christliche Theologie: die von Matthäus 16, 19 hergeleitete Kirchengewalt, insbesondere die Vollmacht, die Freisprechung von Sünden zu erteilen beziehungsweise zu versagen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schlüsselgewalt. Der Begriff steht für die Rechte der Ehefrau in der häuslichen Gemeinschaft. Zwar unterstand die Frau in Rechtsangelegenheiten der munt des Mannes, dem Gesinde gegenüber war sie jedoch weisungsberechtigt und hatte auch beschränkte, als Witwe unbeschränkte Verfügungsgewalt über das v...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Schlüsselgewalt , die auf Matth. 16,19 und 18,18 gestützte Machtbefugnis der Kirche, nach der Beichte (s. d.) die Absolution erteilen oder versagen zu können; auch s. v. w. Schlüsselrecht (s. d.).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Recht) veraltete Bezeichnung für die rechtliche Befugnis jedes Ehegatten, Rechtsgeschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Beide Ehegatten werden, sofern sie nicht getrennt leben, durch solche Geschäfte berechtigt und verpflichtet, die Berechtigung...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/schluesselgewalt-recht
(Theologie) nach Evangelium nach Matthäus 16,19 („Schlüssel des Himmelreiches“) die Kirchengewalt, in der katholischen Kirche besonders der Primat des Petrus und der Päpste als seiner Nachfolger.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/schluesselgewalt-theologie
Keine exakte Übereinkunft gefunden.