[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. Als ein Neutrum, welches das Hülfswort haben erfordert, da es denn überhaupt solche Handlungen und Bewegungen vornehmen bedeutet, welche keine weitere Absicht haben; als sein Vergnügen, seine Lustigkeit an den Tag zu legen. In diesem Ver... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1288