[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Scheinbeweis, des -es, plur. die -e, ein Satz, welcher den Schein eines richtigen Beweises hat, aber im Grunde das nicht beweiset, was er beweisen soll. Ingleichen, ein Beweis, welcher nur zum Scheine geführet wird.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1150
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