
Unter der Niederschlagung wird der verwaltungsinterne vorläufige oder vorübergehende Verzicht auf die weitere Beitreibung einer Forderung verstanden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Rückstand dauerhaft nicht eingezogen werden kann. Dadurch "verschwindet" die Forderung zunächst aus dem Kassenbuch und die für die Einziehung zuständi.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Niederschlagung

Absprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung der Steuer keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag stehen. Eine Niederschlagung wird vom Finanzamt nicht bek...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Niederschlagung Steuerrecht: Entscheidung des Finanzamtes, einen uneinbringlichen oder übermäßig Kosten verursachenden Steueranspruch nicht geltend zu machen; der Anspruch bleibt aber bestehen, bis er erfüllt oder verjährt ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Niederschlagung Strafrecht: die Abolition.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Begriff der Niederschlagung bezeichnet das zeitliche Zurückstellen der Geltendmachung eines fälligen Anspruchs aus einer Forderung, ohne dass auf den Forderungsanspruch selbst verzichtet wird.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html

Niederschlagung , s. v. w. Abolition (s. d.); im Rechnungswesen die Verfügung, wodurch ein Posten als uneinbringlich in Hinwegfall gebracht (kaduziert) wird.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Abolition.
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https://www.wissen.de//lexikon/niederschlagung
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