
Ein Absetzbetrag wird von der nach Anwendung des Steuertarifs ermittelten Steuer abgezogen.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Im Gegensatz zu den Abschreibposten (Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten), die `nur` den Betrag, von der die Steuer berechnet wird, senken, werden die Absetzbeträge in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen.
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