
Das Sanierungsrecht ist Bestandteil des besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (§§ 136 bis 164 und §§ 180 f. BauGB) und findet zeitlich begrenzte Anwendung in bestimmten Stadtgebieten zur Behebung schwerwiegenderer städtebaulicher Missstände (Sanierung). Voraussetzung ist das hohe öffentliche Interesse und das planmäßige Vorgehen al...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Sanierungsrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.