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Schonvermögen

Schonvermögen Logo #42000 Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Beispiele von Schonvermögen sind Freibeträge bei Geldvermögen, ein angemessenes Fahrzeug oder eine angemessene selbstgenutzte Immobilie. Angemessen sind im...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schonvermögen

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Schonvermögen Logo #42834Von Schonvermögen spricht man bei Vermögen, dass bei staatliche Leistungen deren Gewährung vom Einkommen/Vermögen des Antragstellers abhängig ist, unberücksichtigt bleibt. Bei Prozesskostenhilfe liegt das Schonvermögen, dass nicht zur Deckung der Prozesskosten herangezogen werden muss, bei ca. 2.600,- für den Antragsteller zuzügl. je 256,-...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/schonvermoegen.php
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