
Im Medienvertrieb spricht man von Sammelbezug, wenn ein Besteller im eigenen Namen einen Auftrag zur ständigen Lieferung von mehreren Exemplaren einer Zeitschrift an Dritte erteilt und dafür die Bezugsgebühren entrichtet.Nach den Richtlinien für die Auflagenkontrolle der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträger...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40044
Keine exakte Übereinkunft gefunden.