Rittersteuer Bedeutung

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Rittersteuer

Rittersteuer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rittersteuer, plur. die -n, in einigen Provinzen, eine Steuer, welche die Besitzer der Rittergüter anstatt des ehemahligen Ritterpferdes dem Landes- und Lehensherrn entrichten.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1570
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