[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rittersteuer, plur. die -n, in einigen Provinzen, eine Steuer, welche die Besitzer der Rittergüter anstatt des ehemahligen Ritterpferdes dem Landes- und Lehensherrn entrichten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1570