Rekognitionszinsen wurden früher oft von Pflichtigen als Form der Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse entrichtet; Rekognitionsgelder heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html